Rente im Ausland

Wenn sie sich mit dem Gedanken der Auswanderung beschäftigen, sollten sie einige Fakten über Renten im Ausland kennen.
Grundsätzlich gilt, dass jeder, der in Deutschland gearbeitet hat, Anrecht auf eine Rentenzahlung ins Ausland hat. Wer im Rentenalter auswandert, muss mit einer kleineren Rente rechnen, wenn dieser Aufenthalt eine lange Zeit umfasst, es sich also um einen dauernden Wegzug aus Deutschland handelt. Der Rentenanspruch wird unter diesen Bedingungen aus den Beitragszeiten im Bundesgebiet, der Rentenhöhe, der Staatsangehörigkeit, dem Geburtsdatum, dem Zeitpunkt der Auswanderung und dem Auswanderungsland berechnet. Was die Staatsangehörigkeit betrifft, ist jeder deutsche Staatsangehörige und jeder EU-Bürger zum Bezug der vollen Rente im Ausland berechtigt. Die deutsche Rentenversicherung bezahlt Renten ins Ausland in rund 100 Länder, darunter auch in die bei Auswanderern beliebten Staaten Schweiz und USA. Ausserdem werden Renten ins gesamte EU-Gebiet ausbezahlt. Derjenige Rentner, welcher weniger als sechs Monate im Ausland leben will und danach wieder zurückkehrt, braucht sich keine Sorgen zu machen. In diesem Fall wird die volle Rente ausbezahlt.

Wer bereits vor Erreichen des Rentenalters Deutschland verlässt, muss sich im jeweiligen Land nach seinen Rentenansprüchen erkundigen. In vielen Ländern gibt es neben anderen Vorschriften zum Beispiel eine Mindestzeit, welche im betreffenden Land verbracht werden muss. In Deutschland beträgt diese Mindestzeit 35 Jahre. Wandert man in einen sogenannten Mitgliedsstaat aus – dazu zählen die meisten Länder der Europäischen Union, die EWR-Staaten und die Schweiz, werden die Zeiten in den beiden resp. mehreren Ländern zusammengerechnet (sog. Gemeinschaftsrecht). Anders sieht die Sache aus, wenn man in ein sog. Abkommensland auswandert, mit dem Deutschland eigene Abkommen unterhält. Die in Deutschland verbrachten Zeiten werden hier zur Erfüllung der Mindestzeit meist zwar angerechnet, bei einem Wechsel in ein drittes Land verfällt aber im Gegensatz zum Wechsel innert der Mitgliedsstaaten die Verrechnung. Wer also z.B. von Deutschland über die USA in die Türkei auswandert, kann die in den USA verbrachte Zeit nicht zur Anmeldung von Rentenansprüchen in der Türkei geltend machen.

Um unangenehmen Überraschungen – nicht zuletzt wegen der vielen Sonderregelungen – vorzubeugen, ist es lohnend, sich vor einem Wegzug genau zu informieren. Das kann zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung gemacht werden.

Damit Sie beim Auswandern nach Südostasien unbesorgt sein können, sollten Sie sich vorher sehr gut über die Rentenmöglichkeiten in Asien erkundigt und organisiert haben. Dann steht einem unbeschwerten Lebensabend nichts mehr im Wege.

Man kann aber nicht von jedem Land eine Kapitalgarantie erwarten. Die Rentenmöglichkeiten sind enorm verschieden und von vielen Ländern werden erst gar keine angeboten. Da aber jeder von uns früher oder später älter wird sollte man sich auch hierüber ausreichend Gedanken über die Zukunft machen.

Da der Lebensabend in anderen Ländern auch Geld kostet, sollte man sich sicher sein, sich diesen Luxus auch leisten zu können. Wenn man z. B. vierzig Jahre bei den Hansgrohe Armaturen Werken gearbeitet hat, kann man sich sicher sein, seine Rente auch ins Ausland überwiesen zu bekommen. Aber auch wenn man auswandert muss man sich zuerst der deutschen Bürokratie widmen. Das heißt, es gilt Anträge auszufüllen um sich seines Geldes sicher sein zu können. Rentenzahlungen ins Ausland müssen genehmigt werden. Das stellt in der Regel jedoch kein größeres Problem dar.